Unser Qualitätshaus setzt im Gegensatz zu anderen heutigen Baustandards (Niedrigenergie- und Passivhäuser) nicht ausschließlich auf die Reduktion des Energiebedarfs (vor allem Heizwärmebedarf).
Die technischen Rahmenbedingungen von Passivhäusern sind zudem erschöpft und weitere Einsparungen bewirken nur mehr geringe Reduktionen von Emissionen und Energieverbräuchen. Unser Qualitätshaus geht einen Schritt weiter und ermöglicht es, Gebäude als Energielieferanten anstatt als Energieverbraucher zu errichten.
Das Konzept unseres Qualitätshauses betrachtet den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten. Unser Qualitätshaus beinhaltet einen solaren Grundgedanken, der nicht nur die passive Nutzung der Umweltenergie einbezieht. Es werden die jeweils vorhandenen Umwelt-Ressourcen unter Einsatz der entsprechenden technischen Hilfsmittel genutzt, um dem gegebenen Umfeld entsprechend optimierte Gebäude zur errichten. Dies kann durch die Errichtung von Solaranlagen (thermisch oder Photovoltaik), Windrädern, Kleinkraftwerken, Heizhäusern mit Kraft-Wärmekopplung und dgl. erfolgen. Es setzt aber nicht den Einbau von bestimmten technischen Hilfsmitteln, wie z.B. kontrollierten Lüftungsanlagen voraus, um einen bestimmten Standard zu erreichen.
Da das Konzept des unseres Qualitätshauses den gesamten Lebenszyklus betrachtet, ist es die logische Konsequenz, das Haus so zu errichten und gestalten, dass es geänderten Bedürfnissen angepasst werden kann. Dies ist ohne sonst übliche, große bau- und haustechnische Aufwände möglich, da bereits bei der Errichtung entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
Da unser Qualitätshaus in ökologischen und demografischen Aspekten einen ganzheitlichen Gedanken verfolgt ist es nur konsequent, diesen auch in wirtschaftlichen Bereichen weiter zu führen. Daher ist es möglich, die Finanzierung und Förderung jedes Hauses an die individuellen Bedürfnisse an zu passen. Das bedeutet, dass es sowohl unter Einbeziehung der Eigenheimförderung, der Passivhausförderung oder der Förderung als Wohnungsbau errichtet werden kann.